Unsere Abrechnung basiert auf Stundensätzen, also der Zeit, die für die Bearbeitung des Auftrags aufgewendet wird. Unser Stundensatz beträgt 237.45 €/h + 25.5 % MwSt.
Im Stundenhonorar sind die mit der Bearbeitung des Falles verbundenen Maßnahmen von der Verhandlung über den Gerichtssaal bis hin zur Dokumentenerstellung enthalten. Die mit dem Auftrag verbundenen Reisekosten stellen wir gesondert in Rechnung.
Im Zusammenhang mit der Beauftragung prüfen wir die Möglichkeit des Kunden auf unentgeltliche Prozesskostenhilfe. Wenn Sie in Ihrem Fall Prozesskostenhilfe vom Staat erhalten, deckt dieser die anfallenden Prozesskosten ganz oder teilweise ab. Die Prozesskostenhilfe des Staates bemisst sich nach dem Lebensunterhalt und der Qualität des Falles. Wir kümmern uns um die Beantragung von Prozesskostenhilfe für Sie, d. h. in der Praxis müssen Sie, wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, nicht zum Büro für Prozesskostenhilfe gehen, sondern wir kümmern uns für Sie um die Beantragung von Prozesskostenhilfe.
Wir suchen nach umfassenden Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme. Rufen Sie uns jetzt an, denn
wie heißt es so schön: Geteiltes Leid ist halbes Leid!